Dienstleistungen
Freiwillige Mitgliedschaft der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, Beantragung der Löschung
Sie können die freiwillige Mitgliedschaft bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau kündigen.
Beschreibung
Die Eintragung als freiwilliges Mitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau kann auf Antrag gelöscht werden (Kündigung der Mitgliedschaft).
Voraussetzungen
Sie sind freiwilliges Mitglied bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Löschung aus der Liste der freiwilligen Mitglieder bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau schriftlich beantragen.
Mit der Löschung aus der Liste endet die Mitgliedschaft.
Hinweise
Eine Löschung kann auch von Amts wegen erfolgen bei:
- Tod der eingetragenen Person,
- rechtskräftige Erkennung auf Löschung in einem berufsgerichtlichen Verfahren
- dauerhafte Aufgabe von Wohnsitz, Niederlassung oder überwiegender berufliche Beschäftigung in Bayern
Fristen
Anträge auf Löschung aus der Liste der freiwilligen Mitglieder sind nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Halbjahres möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Zuständiges Amt
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Schloßschmidstraße 3
80639 München
+49 89 419434-0
+49 89 419434-20
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970
Kontakt
Stadtverwaltung
Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
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Öffnungszeiten
- Montag bis Donnerstag
08:30 Uhr bis 16:00 Uhr - Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
