Dienstleistungen
Freiwillige Mitgliedschaft der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, Beantragung der Eintragung
Sie können bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eine freiwillige Mitgliedschaft beantragen.
Beschreibung
Ingenieuren steht unter bestimmtem Voraussetzungen die Möglichkeit offen, freiwillig Mitglied in der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zu werden.
Voraussetzungen
- Wohnsitz, Niederlassung oder überwiegende berufliche Beschäftigung in Bayern
und - entweder Eintrag in die Liste der Beratenden Ingenieure, ohne im Bauwesen tätig zu sein
oder - Ingenieur nach dem Bayerischen Ingenieurgesetz mit Tätigkeit im Bauwesen, ohne als beratender Ingenieur eingetragen zu sein.
Verfahrensablauf
Es muss die Eintragung in die Liste der freiwilligen Mitglieder bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau beantragt werden.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Nachweis über den Wohnsitz (Meldebescheinigung oder Kopie des Personalausweises)
- Nachweis über den Sitz der Niederlassung oder den Ort der überwiegenden Beschäftigung in Bayern soweit der Wohn- oder Geschäftssitz nicht in Bayern liegen (z.
Kosten
Bis 31.12.2024: 70,00 EUR
Ab 01.01.2025: 100,00 EUR
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Zuständiges Amt
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Schloßschmidstraße 3
80639 München
+49 89 419434-0
+49 89 419434-20
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970
Kontakt
Stadtverwaltung
Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
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Öffnungszeiten
- Montag bis Donnerstag
08:30 Uhr bis 16:00 Uhr - Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
