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Dienstleistungen

Liste der Beratenden Ingenieure, Beantragung der Löschung

Sie können die Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure beantragen.

Beschreibung

Die Eintragung in der Liste der Beratenden Ingenieure kann auf Antrag gelöscht werden. Mit der Löschung endet die Pflichtmitgliedschaft.

Voraussetzungen

Sie sind in der Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen.

Verfahrensablauf

Die Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure muss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau schriftlich beantragt werden.

Hinweise

Eine Löschung kann auch von Amts wegen erfolgen bei:

  • Tod der eingetragenen Person,
  • rechtskräftige Erkennung auf Löschung in einem berufsgerichtlichen Verfahren
  • dauerhafte Aufgabe von Wohnsitz, Niederlassung oder überwiegender berufliche Beschäftigung in Bayern

Fristen

Anträge auf Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure sind nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Halbjahres möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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Zuständiges Amt

Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Schloßschmidstraße 3
80639 München
+49 89 419434-0
+49 89 419434-20
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

Kontakt

Stadtverwaltung 
Grafenau

Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
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