Dienstleistungen
Eheschließung im Ausland, Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Sie können für eine Eheschließung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen.
Beschreibung
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des zuständigen deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen.
Weiterführende Informationen werden in Kürze bereitgestellt.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Stadt Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
+49 8552 9623-0
+49 8552 9623-710
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970
Kontakt
Stadtverwaltung
Grafenau
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94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
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Öffnungszeiten
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08:30 Uhr bis 16:00 Uhr - Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr