Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Kommunale Bauleitplanung

Kommunale Bauleitplanung

Die Bauleitplanung regelt die Vorbereitung und Ausgestaltung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke im Stadtgebiet. Die Stadt hat die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne und Ortsabrundungssatzungen) zu erstellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Ordnung erforderlich ist. Im Rahmen der Bauleitplanung sind insbesondere die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen. Die Bauleitplanung soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen bzw. zu entwickeln, die städtebauliche Gestalt sowie das für das Stadtgebiet von Grafenau charakteristische Orts- und Landschaftsbild zu erhalten.

Die gesetzliche Grundlage für die Bauleitplanung ist das -bundesweit geltende- Baugesetzbuch (BauGB). Als die wichtigsten ergänzenden Vorschriften sind hier die Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Planzeichenverordnung (PlanzV) zu nennen. Der als vorbereitender Bauleitplan anzusehende Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Stadtgebiet von Grafenau und stellt die vorhandene und beabsichtigte Bodennutzung dar. Dadurch wird er zur Grundlage der detaillierteren Bebauungspläne. Der Flächennutzungsplan bindet nur die öffentlichen Stellen, er entfaltet gegenüber Dritten keine Rechtswirkung.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Grafenau kann derzeit noch nicht digital zur Verfügung gestellt werden, steht aber jederzeit im Bauamt der Stadt Grafenau zur Einsichtnahme bereit.

Bebauungspläne umfassen nur Teilbereiche des Stadtgebietes und werden von der Stadt Grafenau als Satzung erlassen. Anders als der Flächennutzungsplan binden die Bebauungspläne nicht nur die öffentlichen Stellen, sondern sind unmittelbar rechtswirksam gegenüber jedermann. Neben diesen Bauleitplänen gibt es Außenbereichssatzungen und Innenbereichssatzungen wie z. B. die Ortsabrundungssatzungen. Das Verfahren zur Aufstellung, Änderung und Aufhebung des Flächennutzungsplanes bzw. der Bebauungspläne und der städtebaulichen Satzungen ist im Baugesetzbuch geregelt. Die Öffentlichkeit hat -im Rahmen dieser Vorschriften- in diesen Verfahren ein Informations- bzw. Mitwirkungsrecht.

Die Bebauungspläne der Stadt Grafenau können digital eingesehen werden. Bitte nutzen Sie hierzu die Rubrik "Bebauungspläne" dieser Homepage.

Hinweise zum Datenschutz im Zusammenhang mit dem Bauleitverfahren finden Sie hier:

Kontakt

Stadtverwaltung Grafenau
Bauamt

Frau Christine Gruber
08552 962321
E-Mail schreiben