Grafenau (Druckversion)

Kommunale Fernwärmeversorgung, Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Beschreibung

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Zuständiges Amt

Stadt Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
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+49 8552 9623-710
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