Kommunale Fernwärmeversorgung, Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
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Zuständiges Amt
Stadt Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
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+49 8552 9623-710
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