Volkshochschule, Erlass von Benutzungsregelungen
Gemeinden und Landkreise können eine Benutzungsordnung oder Satzung für die Volkshochschule auf Ihrem Gebiet erlassen.
Beschreibung
Die Benutzungsordnung, Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Satzung der Volkshochschule einer Gemeinde oder eines Landkreises finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde, des Landkreises oder der Volkshochschule.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Zuständiges Amt
Stadt Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
+49 8552 9623-0
+49 8552 9623-710
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Stand: 01.01.1970