Grabmal, Beantragung einer Genehmigung
Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.
Beschreibung
Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.
Voraussetzungen
Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Kosten
Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
- Leichenpass, Beantragung der Ausstellung
- Friedhof, Leichenhaus, Erlass einer Benutzungsordnung
- Gemeindlicher Friedhof, Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit
- Bestattungseinrichtungen, Herstellung und Unterhaltung
- Friedhofs- und Bestattungsgebühren, Erhebung
- Grabplatz, Beantragung eines Nutzungsrechts
Zuständiges Amt
Stadt Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
+49 8552 9623-0
+49 8552 9623-710
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970