Grafenau (Druckversion)

Das Grafenauer Stadtwappen

Transliteration des Grafenauer Stadtwappenbriefes vom 3.2.1508

Wir, Friederich, von Gottes Gnaden Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Baiern, der Hochgeborenen Fürsten, unserer lieben Vettern, des Herrn Ottheinrich und des Herrn Philipp, Pfalzgraf bei Rhein, Herzögen in Nieder- und Oberbayern, von Brüdern also verordneter Vormund und Tutor, bekennen öffentlich mit diesem Brief und tun kund jedermann: Nachdem uns unser lieber, getreuer Bürgermeister, unser Rat und unsere gemeine Stadt in der Grafenau, in unserem Landgericht Pernstein gelegen, jetzt zu erkennen geben, dass sie bisher ein eigenes lnsigel nicht gehabt, und uns gebeten haben, sie und die gemeine Stadt Grafenau gnädiglich mit einem Wappen zu versehen, und dass wir ihre derartigen untertänigen Bitten und gutwilligen Dienste, welche sie uns bisher getan, angesehen (= erkannt) haben, und darauf den erwähnten Bürgermeister, den Rat und die gemeine Stadt in der Grafenau und alle ihre Nachkommen mit dem hernach beschriebenen Wappen und Kleinod erstmals versehen und begabt (= ausgestattet) haben, namentlich einem Schild, geteilt, im oberen Teil etliche Wecken (= Rauten), in vier Teile geteilt, von weißer und blauer lasierter Farbe, auf drei Linien, wie das Baierland, und die untere Hälfte desselben Schildes von gelber Farbe, darinnen mit zwei Zinnen eine weiße Mauer, die querüber denselben Teil des Schildes herabzieht, in der einen Zinne ein Bär in seiner natürlichen Farbe und Gestalt mit seinem Kopf, Vordertatzen und ausgeworfener Zunge, während dann solches in der Mitte dieses unseres Briefes aufgemalt und mit Farben anschaulich angestrichen ist.

Wir versehen und begaben (statten aus) sie auch erstmals im Wissen um die Kraft des Briefes, damit dass also fürderhin die erwähnten Bürgermeister, Rat und gemeine Stadt in der Grafenau und all ihre Nachkommen weiterhin für ewige Zeit so einWappen und Kleinod haben, die in allen redlichen Sachen und Geschäften zu Schimpf und Ernst, zu Feld und Streit führen. Auch bei lnsigeln und allem geziemenden anderen sollen und mögen sie nach ihrer Situation und ihrem Bedarf auf ewig Gebrauch haben. Doch für alle anderen, die ein gleiches Wappen und Kleinod seit früheren Zeiten gehabt haben, sind diese (=wie das neue für Grafenau) Wappen, Kleinodien und Rechte unschädlich. Und um dies zu beurkunden, haben wir unser Vormundschafts-Insigel daran gehängt. Der (Brief) wurde gegeben am Donnerstag nach unserer lieben Frau Lichtmesstag nach Christi unseres lieben Herrn Geburt im fünfzehnhundertundachten Jahr.

Hermann Wagner

http://www.grafenau.de//stadt-grafenau/stadt-grafenau/historisches-grafenau/wappen