Grafenau (Druckversion)

Reiserücktritt, Buchungsstorno etc.

Unterkunftsvermietung und -reservierung beruhen auf den Bestimmungen des befristeten Mietvertrags (BGB) und sind verbindlich. Ein Beherbergungsvertrag kann mündlich oder fernmündlich oder schriftlich zustande kommen.
Download: Allgemeine Geschäftsbedingungen im Falle einer Stornierung

Generell gilt bei Versicherungen:
Bei Vertragsbruch durch den Vermieter:
Gleichwertiges Ersatzquartier dem Gast nachweisen und gegebenenfalls den Schaden tragen. Bei Mängel an der vereinbarten Unterkunft umgehende Reperatur oder angemessene Minderung des Mietpreises.

Bei Vertragsbruch durch den Mieter/Gast: Den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Aufwendungen an den Vermieter für die gesamte Mietdauer bezahlen, falls eine anderweitige Vermietung nicht möglich war.

Appartements/Fewo
Ersparnis 10 %, zu zahlen 90 %

Unterkunft mit Frühstück
Ersparnis 20 %, zu zahlen 80 %

Unterkunft mit Halbpension
Ersparnis 30 %, zu zahlen 70 %

Unterkunft mit Vollpension
Ersparnis 40 %, zu zahlen 60 %

Reiseversicherung

http://www.grafenau.de//tourismus-grafenau/de/uebernachten/reiseruecktrittversicherung