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Benutzung & Verhaltensregeln

Wichtige Informationen

Benutzung & Benutzungsbeschränkung

  • Der KurErlebnispark BÄREAL ist ganzjährig freigegeben. Der Kurpark und seine Einrichtungen (ausgenommen Eishalle,  Minigolfanlage, Bauernhausmuseum und Freibad Bärenwelle) sind gebührenfrei und allgemein der Öffentlichkeit vorbehalten, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes bestimmt ist.
  • Kinder unter 6 Jahren müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer Aufsichtsperson sein.
  • Der Spielplatzbereich darf nur von Kindern bis zum vollendeten 13. Lebensjahr genutzt werden, soweit nicht anders angegeben.

Benutzungszeitraum

(ausgenommen die kalte Jahreszeit)

  • Spielplatzbereich von 9.00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens jedoch bis 19.00 Uhr
  • Skateboardanlage von 10.00 bis 19.00 Uhr
  • Kneippanlage von 7.00 bis 19.00 Uhr

Eishalle, Minigolfanlage, Freibad und Bauernhausmuseum  haben gesonderte Öffnungszeiten

Verhalten im KurErlebnispark BÄREAL

Die Benutzer des Kurparks haben auf Ordnung, Reinlichkeit und gesittetes Benehmen zu achten. Insbesondere sind die Kur-und Ruhebereiche zu respektieren. Übermäßiges Lärmen ist hier zu vermeiden.

Es ist nicht gestattet

  • Einrichtungen im Sinne des § 2 zu beschädigen
  • Abfälle wegzuwerfen
  • Sandkästen zu verunreinigen
  • die Wege und Plätze mit Sportgeräten (z. B. Skateboards, Rollerskater) zu befahren
  • Fahrräder, Mofas, Mopeds, Motorräder, PKWs oder andere Fahrzeuge auf Wegen im Kurpark zu benützen
  • Rundfunk- oder andere Tonwiedergabegeräte so laut zu spielen, dass berechtigte Interessen der Anwohner und Benutzer des Kurparks beeinträchtigt werden;
  • zu zelten und offenes Feuer zu machen
  • Alkohol zu konsumieren, mit Ausnahme der Schankflächen des Kiosks sowie von Flächen genehmigter Veranstaltungen
  • Fußball zu spielen mit Ausnahme von auf ausdrücklich durch Beschilderung dafür ausgewiesenen Fläche
  • Bäume, Bauwerke, Denkmäler, Kunstwerkeodersonstige Anlagen zu beseitigen
  • in der Kneippanlage über die Kneippanwendungen hinaus zu baden
  • Plakate ohne Genehmigung anzubringen
  • Enten und andere Wasservögel zu füttern
  • die Skateboardanlage entgegen ihrer Zweckbestimmung als Sportanlage für BMX-Fahrer, Skateboarder, Inlineskater usw. anderweitig zu nutzen.
  • Hunde dürfen nur an der Leine mitgeführt werden, wobei Hundekot durch die Hundebesitzer schadlos zu beseitigen ist. In die Kneippanlage sowie in den Spielplatzbereich dürfen Hunde nicht mitgenommen werden

Kulturpavillon & Veranstaltungsbühne

Der Kulturpavillon und die Veranstaltungsbühne "Bärena" sind öffentliche Einrichtungen und werden für die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen zur Verfügung gestellt. Weitere Infos finden Sie hier.

 

Wir bitten alle Besucher um Rücksichtsnahme und Einhaltung. Vielen Dank!

Ihr

Zweckverband Sport & Erholung Grafenau

 

Kontakt

Zweckverband Sport und Erholung Grafenau
Geschäftsleitung
Herr Josef Luksch
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 962313
08552 9623712
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