Standesamt

Ansprechpartner:

Herr Franz Lender, Leiter des Standesamtes

Frau Sieglinde Höcker, Standesbeamtin

Frau Janina Nirschl, Standesbeamtin

Zi.Nr. 004

Tel.: 08552/962346

Fax: 08552/9623946

e-mail: hoecker.sieglinde@grafenau.de

 Wir sind zuständig für Angelegenheiten, die den Standesamtsbereich Grafenau sowie die ehemaligen Standesämter Sankt Oswald-Riedlhütte, Saldenburg und Thurmansbang betreffen.

Beurkundungen

  • Geburten
  • Eheschließungen
  • Lebenspartnerschaften
  • Sterbefällen
  • Vaterschaftanerkennung

 

 

Urkunden

Ausstellung folgender Urkunden:

  • Beglaubigte Ablichtungen von Geburtseinträgen
  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunden
  • Lebenspartnerschaftsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Beglaubigte Ablichtungen aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch
  • alle Urkunden auch international

Gebühr: pro Urkunde/Ablichtung 10,- €

Sie können Urkunden bzw. Ablichtungen auch schriftlich anfordern. Bitte überweisen Sie uns die anfallenden Gebühren auf das Konto-Nr. 190 000 059 bei der Sparkasse Grafenau, BLZ 740 512 30 im Voraus.

 

Kirchenaustritte

Der Kirchenaustritt ist persönlich im Standesamt zu erklären und kostet 25,- €.
Eine Bescheinigung über den Kirchenaustritt kostet 6,- €.

 

Namensangelegenheiten

Erklärungen zur Namensführung müssen persönlich beim Standesamt abgegeben werden und kosten 25,-€.

Eheschließungen

Für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Bei mehreren Wohnsitzen besteht eine Wahlmöglichkeit.

Was ist mitzubringen?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde mit Angaben über Ihre Person zum Wohnsitz, zum Familienstand, Kinder, Religion und Staatsangehörigkeit. Die Aufenthaltsbescheinigung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Gebühr: 5,- €
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (die Abschrift erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt). Gebühr: 10,- €
  • wenn Sie bereits verheiratet waren, weisen Sie bitte die Eheschließung durch Vorlage einer Eheurkunde sowie die Auflösung der Ehe durch Vorlage des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk, bzw. einer Ablichtung aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch nach.
    Wurde eine Vorehe im Ausland geschlossen, ist die Auflösung sämtlicher Vorehen nachzuweisen.

Bei Eheschließungen mit ausländischer Beteiligung sprechen Sie bitte vorher mit uns.

Die Anmeldung zur Eheschließung ist frühestens sechs Monate vor dem beabsichtigten Eheschließungstermin möglich. Bei der Anmeldung sollten grundsätzlich beide Verlobten persönlich vorsprechen. Wenn jedoch einer der Partner verhindert ist, ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen, aus der hervorgeht, dass er mit der Anmeldung zur Eheschließung durch den Verlobten einverstanden ist. Kann aus wichtigem Grund keiner der Verlobten vor dem Standesbeamten erscheinen, so können Sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter anmelden.

Welche Kosten fallen an?
Die Gebühren für eine Eheschließung hängen von vielen Faktoren ab (ob und welches Stammbuch, außerhalb der Öffnungszeiten, Anzahl der Urkunden). Der übliche Rahmen liegt zwischen 80,- und 150,- €.

Sie haben keinen Wohnsitz in Grafenau und möchten trotzdem bei uns heiraten?

Kein Problem. Melden Sie Ihre Eheschließung wie bereits beschrieben in Ihrem zuständigen Standesamt an und bitten Sie die Standesbeamtin/den Standesbeamten, Ihre Anmeldeunterlagen mit einer standesamtlichen Ermächtigung baldmöglichst dem Standesamt Grafenau zuzusenden. Anschließend nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf bezüglich eines Termins für Ihre Eheschließung .  

 

Trauungen an Samstagen 2012

Folgende Termine für Eheschließungen an einem Samstag stehen nach derzeitigem Stand im Jahr 2012 zur Verfügung.

  • Mai - 05.05., 19.05.
  • Juni - 16.06.
  • Juli - 14.07., 21.07.
  • August - 04.08., 25.08.

Lebenspartnerschaften

Sie möchten eine Lebenspartnerschaft eingehen.

Für die Anmeldung zu einer Lebenspartnerschaft ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer der Lebenspartner mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Bei mehreren Wohnsitzen besteht eine Wahlmöglichkeit.

Was ist mitzubringen?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde mit Angaben über Ihre Person zum Wohnsitz, zum Familienstand, Kinder, Religion und Staatsangehörigkeit. Die Aufenhaltsbescheinigung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Gebühr: 5,- €
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (die Abschrift erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt). Gebühr: 10,- €
  • wenn Sie bereits verheiratet waren, bzw. eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, weisen Sie bitte die Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft durch Vorlage des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk, bzw. einer Ablichtung aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch nach.
    Wurde eine Vorehe im Ausland geschlossen, ist die Auflösung sämtlicher Vorehen nachzuweisen.

Die Anmeldung zur Lebenspartnerschaft ist frühestens sechs Monate vor dem beabsichtigten Termin zur Schließung einer Lebenspartnerschaft möglich.

Welche Kosten fallen an?
Die Gebühren für die Schließung einer Lebenspartnerschaft hängen von vielen Faktoren ab (außerhalb der Öffnungszeiten, Anzahl der Urkunden). Der übliche Rahmen liegt zwischen 80,- und 150,- €.

Sie haben keinen Wohnsitz in Grafenau und möchten trotzdem bei uns eine Lebenspartnerschaft schließen?

Kein Problem. Melden Sie Ihre Lebenspartnerschaft wie bereits beschrieben in Ihrem zuständigen Standesamt an und bitten Sie die Standesbeamtin/den Standesbeamten, Ihre Anmeldeunterlagen mit einer standesamtlichen Ermächtigung baldmöglichst dem Standesamt Grafenau zuzusenden. Anschließend nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf bezüglich eines Termins für die Begründung Ihrer Lebenspartnerschaft.  

Besonderheiten: Lebenspartnerschaften können Sie auch vor einem Notar schließen. Hier fallen zusätzliche Notargebühren an. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Notariat.